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In der Probezeit geblitzt: A-Verstoß, Aufbauseminar & Co.

Stand: Juli 2026

Die magische Grenze: 21 km/h

In der zweijährigen Probezeit zählt nicht nur das Bußgeld. Entscheidend ist die Einstufung als A- oder B-Verstoß:

  • A-Verstoß (schwerwiegend): Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h, Rotlichtverstoß, Handy am Steuer, Alkohol
  • B-Verstoß (weniger schwerwiegend): z. B. abgefahrene Reifen, Kennzeichenverstöße

19 km/h zu viel kosten also nur Geld – 21 km/h kosten Geld plus Aufbauseminar plus zwei Jahre längere Probezeit.

Die Stufenfolge in der Probezeit

  1. Erster A-Verstoß (oder zwei B-Verstöße): Aufbauseminar (Pflicht, auf eigene Kosten, ca. 250–500 €) und Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre
  2. Zweiter A-Verstoß: schriftliche Verwarnung, Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung
  3. Dritter A-Verstoß: Entziehung der Fahrerlaubnis

Alkohol: Null Toleranz

Bis zum 21. Geburtstag und während der gesamten Probezeit gilt striktes Alkoholverbot am Steuer (§ 24c StVG) – auch auf dem E-Scooter. Schon das erste Bier kostet 250 €, einen Punkt und gilt als A-Verstoß mit allen Folgen.

Warum sich Einspruch in der Probezeit doppelt lohnt

Für Fahranfänger geht es fast nie ums Bußgeld: Das Aufbauseminar kostet mehr als die meisten Bußgelder, und die verlängerte Probezeit erhöht das Risiko der Entziehung über Jahre. Gelingt es, den Vorwurf unter die 21-km/h-Grenze zu drücken oder die Messung zu Fall zu bringen, entfallen alle Probezeitmaßnahmen komplett.

Gerade Grenzfälle (21–25 km/h) sind wegen des Toleranzabzugs und möglicher Messfehler besonders angreifbar. Lass deinen Fall kostenlos prüfen – bevor du das Seminar buchst.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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