Handy am Steuer? Der Vorwurf steht oft auf wackeligen Beinen.
Kein Blitzer, kein Messgerät: Beim Handyverstoß hängt fast alles an der Beobachtung durch die Polizei. Kurze Blickkontakte, Verwechslungen und erlaubte Nutzungsformen machen den Vorwurf häufig angreifbar.
Wichtig: Gegen einen Bußgeldbescheid kannst du nur 14 Tage ab Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Danach wird er rechtskräftig – inklusive Punkten und Fahrverbot.
Jetzt prüfen lassenBußgeldkatalog Handy am Steuer
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch prüfen |
|---|---|---|---|---|
| Vorschriftswidrige Nutzung eines elektronischen Geräts (z. B. Handy) | 100 € | 1 Punkt | – | Kostenlos prüfen |
| … mit Gefährdung anderer | 150 € | 2 Punkte | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| … mit Unfallfolge | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
Erlaubt oder verboten? Die Grenzfälle
- Erlaubt: Handy in der Halterung bedienen, Sprachsteuerung, kurzer Blick aufs Display.
- Erlaubt: Handy in die Hand nehmen bei ausgeschaltetem Motor (z. B. beim Parken).
- Verboten: Aufnehmen oder Halten zum Telefonieren, Tippen, Fotografieren – auch im Stau.
- Streitfall: bloßes Umlagern des Geräts ohne Nutzung – nach der Rechtsprechung kein Verstoß.
Die Abgrenzung entscheidet über 100 € und einen Punkt – und dein Punktekonto zählt: prüfe im Punkte-Rechner, wo du stehst.
In 3 Schritten zur Ersteinschätzung
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Beantworte ein paar Fragen und lade – wenn du magst – deinen Bescheid oder Anhörungsbogen mit hoch. Dauert keine 2 Minuten.
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Das fragen andere zu diesem Vorwurf
Was kostet Handy am Steuer?
100 € und 1 Punkt im Regelfall. Mit Gefährdung werden es 150 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot; mit Unfall 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Darf ich das Handy in der Halterung bedienen?
Ja – solange du es nicht aufnimmst oder hältst und nur kurz hinschaust („kurze, den Verkehrsverhältnissen angepasste Blickzuwendung"). Sprachsteuerung ist ebenfalls erlaubt.
Gilt das Verbot auch an der roten Ampel?
Ja, solange der Motor läuft. Nur bei vollständig ausgeschaltetem Motor (nicht bei Start-Stopp-Automatik!) darfst du das Handy in die Hand nehmen.
Der Polizist will mich am Handy gesehen haben – reicht das als Beweis?
Die Beobachtung muss konkret und zuverlässig sein: Wie lange, aus welcher Entfernung, bei welcher Geschwindigkeit? Kurze Beobachtungszeiten und Verwechslungen sind klassische Verteidigungsansätze.
Zählt auch ein Taschenrechner oder MP3-Player?
Das Verbot gilt für praktisch alle elektronischen Geräte der Kommunikation, Information und Organisation – auch Navi, Tablet oder Diktiergerät, wenn du sie dafür aufnimmst oder hältst.
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