Fahreignungsregister (FAER)
Punkte-Rechner Flensburg
Wie nah bist du an Ermahnung, Verwarnung oder dem Führerscheinentzug? Punktestand und neuen Vorwurf eingeben – der Fuchs sagt dir, wo du stehst.
Wann werden Punkte wieder gelöscht? (Tilgungsfristen)
- 2,5 Jahre: Ordnungswidrigkeit mit 1 Punkt
- 5 Jahre: Ordnungswidrigkeit mit 2 Punkten (grober Verstoß)
- 5 Jahre: Straftat mit 2 Punkten
- 10 Jahre: Straftat mit 3 Punkten (mit Entziehung der Fahrerlaubnis)
Unverbindliche Orientierung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (§ 4 StVG) – keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der tatsächliche Registerstand beim Kraftfahrt-Bundesamt.