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Punkte in Flensburg: Abfrage, Abbau, Verjährung – das komplette System

Stand: Juli 2026

Wofür gibt es überhaupt Punkte?

Punkte im Fahreignungsregister (FAER) gibt es nur für Verstöße, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen – ab 60 € Bußgeld aufwärts. Falschparken bringt keine Punkte, 21 km/h zu schnell dagegen schon einen.

  • 1 Punkt: schwere Ordnungswidrigkeit (z. B. 21 km/h zu schnell, Handy am Steuer)
  • 2 Punkte: besonders schwere Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot (z. B. qualifizierter Rotlichtverstoß, Alkoholfahrt)
  • 3 Punkte: Straftaten (z. B. Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille)

Die Maßnahmenstufen

Punktestand Stufe
1–3 Vormerkung – noch keine Maßnahme
4–5 Ermahnung (gebührenpflichtig), freiwilliges Fahreignungsseminar möglich
6–7 Verwarnung (gebührenpflichtig), kein Punkteabbau mehr möglich
8+ Entziehung der Fahrerlaubnis – Neuerteilung meist erst nach MPU

Deinen Stand kannst du im Punkte-Rechner durchspielen – und offiziell kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen (online mit Ausweisfunktion, per Post oder vor Ort in Flensburg).

Punkte abbauen

Mit maximal 5 Punkten kannst du einmal alle fünf Jahre ein Fahreignungsseminar besuchen und damit 1 Punkt abbauen. Ab 6 Punkten geht das nicht mehr – dann hilft nur noch Warten und fehlerfreies Fahren.

Wann verfallen Punkte?

Jeder Eintrag verjährt für sich (keine „Mithaftung“ neuer Einträge):

  • 1-Punkt-Verstöße: 2,5 Jahre
  • 2-Punkte-Verstöße: 5 Jahre
  • 3-Punkte-Straftaten: 10 Jahre

Die wichtigste Konsequenz für dein Verfahren

Jeder rechtskräftige Punkt bringt dich einer Maßnahmenstufe näher – und beim Stand von 6–7 Punkten entscheidet ein einziger weiterer Punkt über deinen Führerschein. Spätestens dann sollte kein Bußgeldbescheid mehr ungeprüft akzeptiert werden. Die kostenlose Erstprüfung zeigt dir, ob sich die Gegenwehr lohnt.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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Unverbindlich, ohne Anmeldung – du erfährst in kurzer Zeit, ob sich ein Einspruch für dich lohnt.

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