Punkte in Flensburg: Abfrage, Abbau, Verjährung – das komplette System
Stand: Juli 2026
Wofür gibt es überhaupt Punkte?
Punkte im Fahreignungsregister (FAER) gibt es nur für Verstöße, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen – ab 60 € Bußgeld aufwärts. Falschparken bringt keine Punkte, 21 km/h zu schnell dagegen schon einen.
- 1 Punkt: schwere Ordnungswidrigkeit (z. B. 21 km/h zu schnell, Handy am Steuer)
- 2 Punkte: besonders schwere Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot (z. B. qualifizierter Rotlichtverstoß, Alkoholfahrt)
- 3 Punkte: Straftaten (z. B. Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille)
Die Maßnahmenstufen
| Punktestand | Stufe |
|---|---|
| 1–3 | Vormerkung – noch keine Maßnahme |
| 4–5 | Ermahnung (gebührenpflichtig), freiwilliges Fahreignungsseminar möglich |
| 6–7 | Verwarnung (gebührenpflichtig), kein Punkteabbau mehr möglich |
| 8+ | Entziehung der Fahrerlaubnis – Neuerteilung meist erst nach MPU |
Deinen Stand kannst du im Punkte-Rechner durchspielen – und offiziell kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen (online mit Ausweisfunktion, per Post oder vor Ort in Flensburg).
Punkte abbauen
Mit maximal 5 Punkten kannst du einmal alle fünf Jahre ein Fahreignungsseminar besuchen und damit 1 Punkt abbauen. Ab 6 Punkten geht das nicht mehr – dann hilft nur noch Warten und fehlerfreies Fahren.
Wann verfallen Punkte?
Jeder Eintrag verjährt für sich (keine „Mithaftung“ neuer Einträge):
- 1-Punkt-Verstöße: 2,5 Jahre
- 2-Punkte-Verstöße: 5 Jahre
- 3-Punkte-Straftaten: 10 Jahre
Die wichtigste Konsequenz für dein Verfahren
Jeder rechtskräftige Punkt bringt dich einer Maßnahmenstufe näher – und beim Stand von 6–7 Punkten entscheidet ein einziger weiterer Punkt über deinen Führerschein. Spätestens dann sollte kein Bußgeldbescheid mehr ungeprüft akzeptiert werden. Die kostenlose Erstprüfung zeigt dir, ob sich die Gegenwehr lohnt.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.