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Anhörungsbogen erhalten: Was du ausfüllen musst – und was nicht

Stand: Juli 2026

Was ist der Anhörungsbogen?

Bevor die Behörde einen Bußgeldbescheid erlässt, muss sie dich anhören (§ 55 OWiG). Der Anhörungsbogen bedeutet: Es läuft ein Verfahren, und du giltst als Betroffener. Er ist kein Bußgeldbescheid – noch ist nichts entschieden.

Das musst du ausfüllen (und mehr nicht)

Pflicht sind nur die Angaben zur Person: Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit. Falsche Personalien sind eine eigene Ordnungswidrigkeit.

Alles andere ist freiwillig. Du musst dich nicht zur Sache äußern – und in den meisten Fällen solltest du es an diesem Punkt auch nicht. Was einmal in der Akte steht, bekommst du nicht mehr heraus.

Die drei häufigsten Fehler

  1. Den Verstoß zugeben, „um die Sache zu beschleunigen“. Damit nimmst du dir jede Verteidigungsmöglichkeit.
  2. Einen anderen Fahrer benennen, ohne die Folgen zu bedenken. Angehörigen steht ein Zeugnisverweigerungsrecht zu – du musst deine Familie nicht belasten.
  3. Gar nicht reagieren, wenn du nicht gefahren bist. Schweigen ist dein Recht; aber wenn ersichtlich ein anderer fuhr, kann eine frühe, anwaltlich formulierte Reaktion die Sache schnell beenden – bevor eine Fahrtenbuchauflage droht.

Zeugenfragebogen ist etwas anderes

Bist du nur Zeuge (z. B. als Halter, wenn jemand anderes fuhr), gilt: Als Zeuge musst du grundsätzlich wahrheitsgemäß antworten, darfst aber schweigen, soweit du dich selbst oder Angehörige belasten würdest.

Verjährung im Blick behalten

Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten seit dem 01.07.2026 einheitlich 6 Monate (§ 26 Abs. 3 StVG, zuvor 3 Monate) – der Anhörungsbogen unterbricht sie. Kommt der Bescheid erst nach Ablauf, kann das ein starker Verteidigungsansatz sein. Das prüfen wir in der kostenlosen Erstprüfung mit (mehr zur Gesetzesänderung).

Kurz gesagt: Personalien ausfüllen, zur Sache schweigen, Bogen fotografieren und prüfen lassen – das ist in fast allen Fällen die beste Reihenfolge.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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