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Abstandsverstoß

Zu dicht aufgefahren? Oft war es nur ein Moment.

Abstandsmessungen von der Brücke wirken objektiv – aber ob die Unterschreitung wirklich vorwerfbar war, hängt von Messstrecke, Verkehrssituation und Auswertung ab. Ein einscherender Spurwechsler kann den ganzen Vorwurf kippen.

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Wichtig: Gegen einen Bußgeldbescheid kannst du nur 14 Tage ab Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Danach wird er rechtskräftig – inklusive Punkten und Fahrverbot.

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Bußgeldkatalog Abstand

Gemessen wird in Bruchteilen des halben Tachowerts: Bei 120 km/h wären 5/10 des halben Tachowerts 30 m Abstand.

Bis 80 km/h

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot Einspruch prüfen
Abstandsverstoß 25 € Einspruch selten sinnvoll
… mit Gefährdung 30 € Einspruch selten sinnvoll
… mit Sachbeschädigung 35 € Einspruch selten sinnvoll

81–100 km/h

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot Einspruch prüfen
Abstand < 5/10 des halben Tachowerts 75 € 1 Punkt Kostenlos prüfen
Abstand < 4/10 des halben Tachowerts 100 € 1 Punkt Kostenlos prüfen
Abstand < 3/10 des halben Tachowerts 160 € 1 Punkt Kostenlos prüfen
Abstand < 2/10 des halben Tachowerts 240 € 1 Punkt Kostenlos prüfen
Abstand < 1/10 des halben Tachowerts 320 € 1 Punkt Kostenlos prüfen

101–130 km/h

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot Einspruch prüfen
Abstand < 5/10 des halben Tachowerts 75 € 1 Punkt Kostenlos prüfen
Abstand < 4/10 des halben Tachowerts 100 € 1 Punkt Kostenlos prüfen
Abstand < 3/10 des halben Tachowerts 160 € 2 Punkte 1 Monat Kostenlos prüfen
Abstand < 2/10 des halben Tachowerts 240 € 2 Punkte 2 Monate Kostenlos prüfen
Abstand < 1/10 des halben Tachowerts 320 € 2 Punkte 3 Monate Kostenlos prüfen

Über 130 km/h

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot Einspruch prüfen
Abstand < 5/10 des halben Tachowerts 100 € 1 Punkt Kostenlos prüfen
Abstand < 4/10 des halben Tachowerts 180 € 1 Punkt Kostenlos prüfen
Abstand < 3/10 des halben Tachowerts 240 € 2 Punkte 2 Monate Kostenlos prüfen
Abstand < 2/10 des halben Tachowerts 320 € 2 Punkte 2 Monate Kostenlos prüfen
Abstand < 1/10 des halben Tachowerts 400 € 2 Punkte 3 Monate Kostenlos prüfen

Die typischen Schwachstellen der Abstandsmessung

  • Unterschreitung nur vorübergehend (Einscherer, plötzliches Bremsen des Vordermanns)
  • Messstrecke zu kurz, um einen beständigen Verstoß zu belegen
  • Eichschein oder Messprotokoll fehlerhaft bzw. nicht vorhanden
  • Bremsverzögerung und Reaktionswege nicht berücksichtigt
  • Zuordnung des Fahrzeugs im Video nicht eindeutig

Bei drohendem Fahrverbot besonders wichtig: So lässt sich ein Fahrverbot manchmal abwenden.

So einfach geht's

In 3 Schritten zur Ersteinschätzung

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Beantworte ein paar Fragen und lade – wenn du magst – deinen Bescheid oder Anhörungsbogen mit hoch. Dauert keine 2 Minuten.

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Du entscheidest

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Häufige Fragen

Das fragen andere zu diesem Vorwurf

Wie viel Abstand muss ich halten?

Faustregel: halber Tachowert in Metern – bei 100 km/h also 50 m. Bußgeldrelevant wird es, wenn du weniger als 5/10 des halben Tachowerts einhältst; die Staffel reicht bis unter 1/10.

Ab wann drohen Punkte und Fahrverbot?

Punkte gibt es ab weniger als 5/10 des halben Tachowerts bei Geschwindigkeiten über 80 km/h. Fahrverbote drohen erst bei mehr als 100 km/h und Abständen unter 3/10 – bis zu 3 Monate.

Der Vordermann hat gebremst – zählt das?

Ja, das kann entscheidend sein: Eine nur kurzzeitige Unterschreitung, etwa durch einen Spurwechsler oder plötzliches Abbremsen des Vordermanns, begründet in der Regel keinen vorwerfbaren Abstandsverstoß.

Wie wird der Abstand gemessen?

Meist per Video von Brücken (z. B. VKS, ViBrAM) über eine definierte Messstrecke. Eichung, Messstreckenlänge und Auswertung sind typische Angriffspunkte – ebenso die Frage, ob die Unterschreitung „nicht nur vorübergehend" war.

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