Toleranzabzug beim Blitzer: So viel wird wirklich abgezogen
Stand: Juli 2026
Die Grundregel
Kein Messgerät misst perfekt. Deshalb wird vom gemessenen Wert eine Toleranz abgezogen:
- Unter 100 km/h gemessen: 3 km/h Abzug
- Ab 100 km/h gemessen: 3 % des Messwerts (zu deinen Gunsten aufgerundet)
Beispiel: Gemessen mit 141 km/h bei erlaubten 100 km/h. Abzug: 3 % von 141 = 4,23, aufgerundet 5 km/h. Vorwerfbar sind 136 km/h – also 36 km/h zu viel statt 41. Das ist genau der Unterschied zwischen 200 € mit bedingtem Fahrverbot und 320 € mit Regelfahrverbot. Rechne deinen Fall im Bußgeldrechner durch.
Höhere Toleranzen bei unsicheren Messmethoden
| Messmethode | Üblicher Abzug |
|---|---|
| Standardmessung (stationär/mobil) | 3 km/h bzw. 3 % |
| Nachfahren mit ungeeichtem Tacho | ca. 20 % |
| Nachfahren mit geeichtem Gerät (z. B. ProViDa) | 5 km/h bzw. 5 % |
| Schätzung durch Polizeibeamte | im Regelfall nicht ausreichend |
Warum die Toleranz oft nicht reicht
Der Abzug gleicht nur die normale Messungenauigkeit aus. Er hilft nicht gegen:
- falsch aufgestellte oder nicht geeichte Geräte,
- fehlende oder fehlerhafte Messprotokolle,
- Bedienfehler des Messpersonals,
- Reflexionen, Doppelerfassungen oder falsche Fahrzeugzuordnung.
Solche Fehler können die Messung insgesamt unverwertbar machen – unabhängig von jedem Toleranzabzug. Welche Schwachstellen dein Messgerätetyp hat, steht im Ratgeber Blitzer-Messfehler.
Grenzfälle besonders prüfenswert
Liegt dein vorwerfbarer Wert knapp über einer Katalogschwelle (z. B. 21, 26, 31 oder 41 km/h), lohnt die Prüfung doppelt: Schon 1–2 km/h weniger bedeuten eine ganze Stufe weniger – oft der Unterschied zwischen Punkt und keinem Punkt oder zwischen Fahrverbot und Geldbuße. Genau solche Fälle gewinnen Einsprüche. Lass deinen Bescheid kostenlos prüfen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.